Montag, 30. märz 2009

Selbstgespräch über das Leben und das Sterben 

Meine Freundin Iris

Staatsanwaltschaft STD

Herr L.

Postfach  000

000 STD

Geschäfts-Nr. NZX 153 Jb 000000 / 09                                                                                                                       H., 30.03.2009

Sehr geehrter Herr L,

für das heute zwischen uns geführte Telefongespräch, danke ich Ihnen. Besonders für Ihre Offenheit.

Hiermit nehme ich Bezug auf das Schreiben der Polizei STD ( Tagebuch Nr.:20090000 ), welches Sie mir heute vorgelesen haben.

Dazu äußere ich mich wie folgt:

Das öffentliche orakeln mancher Beamten, was den mutmaßlichen geistigen Zustand von Opfern betrifft, scheint in dieser Angelegenheit nicht unbedingt förderlich zu sein.

Wenn ich mit meiner Aussage schon als „hysterisch und psychisch auffällig“ dargestellt werde, dann kenne ich keine passenden Worte für das Auftreten eines psychisch kranken Gewalttäters, wie z.B.:

Herrn N.-J. K. aus STD.

Wenn ein Beamter sich durch meine Aussage derart aufwühlen lässt, dass er seinen Vermutungen und seinen Orakeln mehr Beachtung schenkt als den Fakten, dann ist er für diese Tätigkeit nicht geeignet. Er gefährdet durch so ein Benehmen, Opfer und unseren Rechtsstaat. Und das wissen Sie auch.

Durch die innere Unruhe des diensthabenden Beamten ist  sicherlich zu erklären, dass wichtige Fakten meiner Aussage unterschlagen wurden. Darum ist das von Ihnen zitierte Schreiben als sinnentleert zu werten. Dementsprechend kann ich auch Ihren Scherz über die „Präsente“ des Herrn K. verstehen.

Inzwischen habe ich einen Anwalt gebeten, mich in dieser Angelegenheit zu vertreten.

Unter dem AZ:63 D0000/06 werden Sie auch nachlesen können, dass der durch das o.g. Schreiben einer Polizistin als harmlos dargestellte Herr K., am 04.11.2006 aus der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses STD, unter Gewaltanwendung ausgebrochen war und von der Polizei wieder „eingefangen“ werden musste.

Soviel zur extrem niedrigen Reizschwelle des Herrn K.

Nicht jede Gewalttat wird auch zur Anklage gebracht. Tatsache ist aber, dass Herr K. wiederholt durch Gewalttaten aktenkundig geworden ist. 

Nach Aktendurchsicht werden Sie darum erkennen, dass Ihre heutigen Aussagen:

Es gebe kein Urteil über eine Schuldunfähigkeit des Herrn K.

Es gebe keine Schutzanweisung gegen Herrn K.

Herr K. hätte mich nicht wiederholt geschlagen, belauert, beleidigt, bestohlen und bedroht.

Herr K. wäre nicht wiederholt bei mir eingebrochen.

Herr K. hätte nicht meine Wohnungseinrichtung zerstört.

Falsch sind.

Bemerkenswert finde ich auch Ihre Empfehlung eines „Schiedsmanns“.  Unter dem Aktenzeichen : NXY  30037/06, finden Sie die Geschichten des Schiedsmanns, der unter Umgehung der vorgeschriebenen Formalien schon mal „schietzen“ gegangen ist.

Die Verunglimpfung  meiner  Person als Geschädigte. Das wegsehen und verharmlosen von Straftaten. Das ergibt aus meiner Perspektive keinen Sinn.

Denn grundsätzlich bleibt  es die Aufgabe des Staates, uns Bürger vor psychisch kranken Gewalttätern zu schützen.  

Genauso wie wir vor willkürlichen Beamten geschützt werden müssen.

D.h. in diesem Falle:

Selbst wenn ich schwerst geistig krank wäre, bleibt  es die Pflicht der Polizei, mich vor Herrn K. zu schützen.

Momentan sollte ich mir allerdings Gedanken machen, wer mich vor der üblen Nachrede der Polizei schützt. Denn offensichtlich haben Ferndiagnosen durch Polizisten mehr Erfolg bei Staatsanwälten, als Akten und Tatsachen.

Für eine erneute Prüfung der Angelegenheit danke ich und verbleibe

Mit freundlichem Gruss

von Flandrine - veröffentlicht in: Leben - Community: was ich gar nicht liebe
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